1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vergangenen und zukünftigen Aufträge für die Erbringung von Leistungen durch uns, auch wenn diese Leistungen ohne Verwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt sind bzw. erfolgen
.
1.2. Mit Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber unwiderruflich und vorbehaltlos diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vertragsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.3. An uns erteilte Aufträge gelten ohne Rücksicht darauf, ob der Auftraggeber eine natürliche oder juristische Person ist.
2. Auftragserteilung
Aufträge können nur persönlich an uns erteilt werden. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn uns das Fahrzeug übergeben wurde. Bestätigte Aufträge unterliegen den hier geltenden Bedingungen unabhängig davon, ob der Auftraggeber Kaufmann ist oder nicht.
3. Umfang und Gegenstand der Leistung
3.1. Angebote sind zur Gänze freibleibend.
3.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der Erteilung des Auftrags, den zu behandelnden PKW zum vereinbarten Zeitpunkt in die Garage Am Hof, 1010 Wien zu bringen und einem unserer Mitarbeiter zu übergeben. Sämtliche Wert- und persönliche Gegenstände sind vor Beginn der Arbeiten aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für einen Verlust oder Beschädigung solcher Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Sämtliche Fahrzeugöffnungen, wie Fenster, Schiebedach, etc. sind vor Fahrzeugübergabe zu schließen. Wir übernehmen keine Haftung für in das Fahrzeug eindringende Feuchtigkeit. Der Kunde übernimmt es, unsere Mitarbeiter während und an der Ausführung der Arbeiten nicht zu behindern. Die Wahl des ausführenden Mitarbeiters obliegt uns.
3.3. Der jeweils ausführende Mitarbeiter unseres Unternehmens übernimmt es, den ihm zugeteilten Auftrag bestmöglich auszuführen und den Wünschen des Kunden im Rahmen des Auftrags bestmöglich nachzukommen. Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Geschäftsbedingungen bieten wir jene Reinigungsprogramme an, die sich am Anschlag der Waschanlage befinden.
3.4. Wir behalten uns die Änderung dieser Reinigungsprogramme vor.
4. Gewährleistung und Schadenersatz
4.1. Der Auftraggeber hat die erbrachte Leistung unverzüglich bei Abholung des Fahrzeuges auf die ordnungsgemäße Ausführung zu überprüfen. Die ordnungsgemäße Ausführung findet immer unter Berücksichtigung des Fahrzeugzustandes statt. Es kann daher mit der Maßgabe der ordnungsgemäß durchgeführten Reinigung keine Garantie für ein besonderes Ergebnis der Zufriedenheit erteilt werden.
4.2. Reklamationen über Mängel oder Beschädigungen am Fahrzeug sind unverzüglich vor Verlassen des Geländes unseres Unternehmens und zwar unmittelbar nach der Fahrzeugübernahme durch den Auftraggeber zu melden. Anderenfalls verfallen sämtliche wie auch immer gearteten Ansprüche.
5. Preise
5.1. Unsere Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.
5.2. Die in unseren Preislisten angeführten Preise sind freibleibend. Es wird jener Preis nach der am Tag der Leistungserbringung geltenden Preisliste verrechnet.
5.3. Kostenvoranschläge und Begutachtungen sind stets zu vergüten.
5.4. Unsere Rechnungen sind unabhängig von allfälligen Ansprüchen des Auftraggebers sofort bei der Fahrzeugübernahme zu begleichen.
5.4. Unabhängig von unseren Leistungen ist die anfallende Parkgebühr für die Benützung der Garage an den Kassen der Garage am Am Hof GmbH zu begleichen.
6. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
6.1. Auf die Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
6.2. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten ist der Standort unseres Unternehmens in Wien.
6.3. Als Gerichtsstand für sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wir sind jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
park & wash Autowaschanlagen Betriebs GmbH